Antidumping · China · R2147/25

Antidumpingzoll auf Einfuhren von Keramikfliesen aus China

Amtliche Bezeichnung: Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Satz für nicht gelistete Hersteller: k. A.. Hersteller mit individuellem Satz: 1. Rechtsgrundlage: R2147/25. EUR-Lex

Weitere geltende Rechtsakte zu dieser Ware: R0493/24 (Antidumping).

Sätze je Hersteller

HerstellerTARIC-ZusatzcodeMit ErklärungOhne Erklärung
Hebei Lingbiao Technology Development Co., Ltd.89XH 30,6 %69,7 %

Herstellertabelle mit dem Verordnungstext abgeglichen: 0 von 1 Zeilen.

Rechnung für diese Ware prüfen

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Wie in der Zollanmeldung, z. B. 7213 20 00 00 Firmenname oder TARIC-Zusatzcode (z. B. A930)
Zollwert dieser Position; Fracht bis zur EU-Grenze einrechnen, falls bekannt
Nur nötig bei Zöllen je Tonne oder je kg
Ihre Rechnungs- oder Vorgangsnummer – erscheint im Prüfprotokoll und im Abrechnungsexport
Trägt die Rechnung die Herstellererklärung („Der/Die Unterzeichnete versichert…“)?

Ursprungsland: China. Im Pilotbetrieb wird nur der Ursprung China abgedeckt.

Die Prüfung selbst ist kostenlos. Der Bericht kostet 4,00 € einzeln oder ab 2,00 € im Paket; mit Prüfkonto wird er sofort freigeschaltet.

Erfasste Warennummern

TARICBeschreibung (TARIC, EN)Drittlandszoll
6907 21 00 00Of a water absorption coefficient by weight not exceeding 0,5 %5%
6907 22 00 00Of a water absorption coefficient by weight exceeding 0,5 % but not exceeding 10 %5%
6907 23 00 00Of a water absorption coefficient by weight exceeding 10 %5%
6907 30 00 00Mosaic cubes and the like, other than those of subheading 6907 405%
6907 40 00 00Finishing ceramics5%

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